EXCO/FR22/RES/004
STRENGTHENING THE PRACTICE OF THE INDEPENDENT IP ATTORNEY
www.ficpi.org
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Resolution des Exekutivkomittees
Cannes, Frankreich, 25. bis 29. September 2022
"Schutzbereich von Antikörperansprüchen"
FICPI
, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige
Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat anlässlich des Weltkongresses in
Cannes, Frankreich, vom 25. bis 29. September 2022 die folgende Resolution verabschiedet:
berücksichtigend,
dass Antikörper große, komplexe Proteine mit komplizierten
dreidimensionalen Strukturen sind,
verstehend,
dass die Qualität der Wechselwirkungen zwischen Antikörpern und den
entsprechenden Antigenen von vielen Faktoren abhängt, die durch Modifikationen in
bestimmten Regionen der Aminosäuresequenz des Antikörpers beeinflusst werden können,
dass aber bei geringfügigen Sequenzmodifikationen normalerweise nicht zu erwarten ist, dass
sie eine spezifische technische Wirkung, die sich aus einer solchen Wechselwirkung ergibt,
vollständig aufheben,
in der Überzeugung,
dass es zur Förderung der Entwicklung neuer und nützlicher Antikörper
für Innovatoren wichtig ist, einen Patentschutz zu erhalten, der in seinem Umfang der
Offenbarung der Patentanmeldung, einschließlich solcher geringfügiger Änderungen,
angemessen ist,
berücksichtigend,
dass die jüngste Rechtsprechung in einigen Gerichtsbarkeiten zur Erteilung
von Antikörperansprüchen mit sehr begrenztem Umfang führt, die oft auf die genaue(n) in der
Anmeldung offenbarte(n) Sequenz(en) beschränkt sind, und zwar gewöhnlich aus Gründen
mangelnder Offenbarung ohne gebührende Berücksichtigung der Kenntnisse eines
Fachmanns,
in der festen Überzeugung,
dass Antikörper in geeigneter Weise definiert werden können, um
ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, und zwar durch strukturelle
Beschränkungen auf einer bestimmten Verallgemeinerungsebene, die geringfügige
Sequenzveränderungen und funktionelle Beschränkungen auf die Erzielung einer bestimmten
technischen Wirkung abdecken, erforderlichenfalls unterstützt durch die Offenbarung
geeigneter Tests für die technische Wirkung in der Beschreibung,
fordert die Patentämter und Gerichte auf:
(i)
keine unangemessen restriktiven Praktiken für die Beurteilung der
Patentierbarkeit von Antikörperansprüchen zu entwickeln oder anzuwenden, und
(ii)
bei der Prüfung der Patentierbarkeit von Ansprüchen auf Antikörper, die so
formuliert sind, dass sie geringfügige Sequenzveränderungen abdecken, die
Kenntnisse des Fachmanns und alle in der Beschreibung offengelegten Tests zur
Erzielung einer bestimmten technischen Wirkung gebührend zu berücksichtigen.