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EXCO/FR22/RES/004 

STRENGTHENING THE PRACTICE OF THE INDEPENDENT IP ATTORNEY 

www.ficpi.org

 

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Resolution des Exekutivkomittees 

Cannes, Frankreich, 25. bis 29. September 2022 

"Schutzbereich von Antikörperansprüchen" 

FICPI

,  die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige 

Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat anlässlich des Weltkongresses in 

Cannes, Frankreich, vom 25. bis 29. September 2022 die folgende Resolution verabschiedet: 

berücksichtigend, 

dass Antikörper große, komplexe Proteine mit komplizierten 

dreidimensionalen Strukturen sind,

 

verstehend, 

dass die Qualität der Wechselwirkungen zwischen Antikörpern und den 

entsprechenden Antigenen von vielen Faktoren abhängt, die durch Modifikationen in 

bestimmten Regionen der Aminosäuresequenz des Antikörpers beeinflusst werden können, 

dass aber bei geringfügigen Sequenzmodifikationen normalerweise nicht zu erwarten ist, dass 

sie eine spezifische technische Wirkung, die sich aus einer solchen Wechselwirkung ergibt, 

vollständig aufheben,

  

in der Überzeugung, 

dass es zur Förderung der Entwicklung neuer und nützlicher Antikörper 

für Innovatoren wichtig ist, einen Patentschutz zu erhalten, der in seinem Umfang der 

Offenbarung der Patentanmeldung, einschließlich solcher geringfügiger Änderungen, 

angemessen ist,

 

berücksichtigend, 

dass die jüngste Rechtsprechung in einigen Gerichtsbarkeiten zur Erteilung 

von Antikörperansprüchen mit sehr begrenztem Umfang führt, die oft auf die genaue(n) in der 

Anmeldung offenbarte(n) Sequenz(en) beschränkt sind, und zwar gewöhnlich aus Gründen 

mangelnder Offenbarung ohne gebührende Berücksichtigung der Kenntnisse eines 

Fachmanns,

 

in der festen Überzeugung, 

dass Antikörper in geeigneter Weise definiert werden können, um 

ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, und zwar durch strukturelle 

Beschränkungen auf einer bestimmten Verallgemeinerungsebene, die geringfügige 

Sequenzveränderungen und funktionelle Beschränkungen auf die Erzielung einer bestimmten 

technischen Wirkung abdecken, erforderlichenfalls unterstützt durch die Offenbarung 

geeigneter Tests für die technische Wirkung in der Beschreibung, 

fordert die Patentämter und Gerichte auf: 

(i)

 

keine unangemessen restriktiven Praktiken für die Beurteilung der 

Patentierbarkeit von Antikörperansprüchen zu entwickeln oder anzuwenden, und 

(ii)

 

bei der Prüfung der Patentierbarkeit von Ansprüchen auf Antikörper, die so 

formuliert sind, dass sie geringfügige Sequenzveränderungen abdecken, die 

Kenntnisse des Fachmanns und alle in der Beschreibung offengelegten Tests zur 

Erzielung einer bestimmten technischen Wirkung gebührend zu berücksichtigen. 


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