EXCO/DE10/RES/003(DE)
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Resolution des Exekutivkomitees,
München, Deutschland, 5. bis 8. September 2010
„Patentierbarkeit einer zweiten (und weiteren) medizinischen
Verwendung“
FICPI
, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patent-
anwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf ihrer Exekutivkomitee-Sitzung vom
5. bis 8. September 2010 in München, Deutschland, folgende Resolution verabschiedet:
Angesichts
dessen, dass eine zweite (oder weitere) medizinische Verwendung auf die Erfindung
einer neuen Verwendung eines bekannten Stoffes oder Stoffgemisches mit einer zuvor bekannten
anderen Verwendung basiert;
feststellend
, dass Artikel 27, 1. Absatz des TRIPS Vertrags sprachlich weitgefasst den Bereich
von patentfähigen Erfindungen definiert und besagt, dass „ …Patente [sind] erhältlich und …
Patentrechte [können] ausgeübt werden, ohne dass hinsichtlich … des Gebiets der Technik …
diskriminiert werden darf“;
berücksichtigend
, dass einige Länder zweite (oder weitere) medizinische Verwendungen eines
bekannten Stoffes oder Stoffgemisches von der Patentierbarkeit ausschließen, aber andere
Länder die Patentierung solcher Verwendungen erlauben; und
hervorhebend
der Wichtigkeit Patentschutz für zweite (oder weitere) medizinische
Verwendungen zu gewähren, um die Entwicklung neuer Medikamente und die Verbesserung des
Gesundheitswesens zu fördern;
beschließt FICPI
, dass kein Land eine zweite (oder weitere) medizinische Verwendung von der
Patentierbarkeit ausschließen soll, vorausgesetzt, dass solche Verwendungen all die anderen
Patentierungsvoraussetzungen erfüllen.