Resolution des Exekutivkomittees
Cannes, Frankreich, 25. bis 29. September 2022

"Nach dem Anmeldetag eingereichte Versuchsergebnisse"

FICPI, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf dem Weltkongress in Cannes, Frankreich, vom 25. bis 29. September 2022, folgende Resolution verabschiedet:

berücksichtigend unsere früheren Resolution von 2010 "Berücksichtigung von Versuchsergebnissen" [1];

feststellend, dass es derzeit genügend Gründe gibt, Anmeldungen zurückzuweisen oder Patente zu widerrufen, wenn das Vorliegen einer Erfindung durch die Anmeldung in der eingereichten Fassung nicht hinreichend gestützt ist;

feststellend, dass Einwände gegen die Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit einer Patentanmeldung oder eines Patents naturgemäß immer erst nach dem Anmeldetag erhoben werden, und

weiter feststellend, dass solche Einwände häufig auf Stand der Technik beruhen, der dem Anmelder oder Patentinhaber zuvor unbekannt war, und dass es Situationen gibt, die durch die Vorlage von Versuchsergebnissen addressiert werden können, die möglicherweise erst nach der Einreichung einer Anmeldung erhältlich sind;

fordert alle Behörden, die mit der Prüfung oder Beurteilung einer Patentanmeldung oder eines Patents betraut sind, nachdrücklich auf, bei der Beantwortung von Einwänden gegen die Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit alle Versuchsergebnisse zu berücksichtigen, die nach dem Anmeldetag der Anmeldung eingereicht wurden, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses der Versuche, sofern sich diese Ergebnisse auf die Erfindung beziehen, wie sie in der ursprünglich eingereichten Anmeldung offenbart ist.

 

[1]   EXCO/DE10/RES/001(GB)