FICPI, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf ihrer Exekutivkomitee‐Sitzung und
ihrem Weltkongress in Edinburgh vom 5. bis 9. Oktober 1981 folgende Resolution verabschiedet:
Die zunehmende Kompliziertheit des Patentrechts und insbesondere der übernationalen Anmeldeverfahren haben die Risiken von Rechtsverlusten durch Nichtbefolgung vorgeschriebener Verfahrensschritte derart gesteigert, dass ein zu einem Rechtsverlust führender Fehler selbst bei größter Sorgfalt mit statistischer Wahrscheinlichkeit auftreten wird. Da zusätzlich in den übernationalen Anmeldeverfahren infolge eines einzigen Fehlers Rechtsverluste in zahlreichen Ländern auftreten können, sehen sich die Patentanwälte einem sowohl der Zahl als auch der Höhe nach erhöhten Risiko der Haftung für Schadenersatzansprüche ausgesetzt. Dies kann zum Bankrott der betroffenen Anwälte oder Anwaltssozietäten und zu einem verminderten Zulauf um Beruf des Patentanwalts führen, zumal eine unbegrenzte Haftung kaum durch eine Versicherung mit tragbaren Prämien zu decken ist.
Die FICPI ist sehr daran interessiert, dass die Patentanwaltschaft den in vielen Jahrzehnten erworbenen Standard der den Mandanten angebotenen Leistungen aufrechterhalten kann und das vermieden wird, dass eine Störung der guten Zusammenarbeit mit den Patentämtern, Mandanten und Kollegen eintreten kann. Die FICPI möchte auch vermeiden, das aufgrund dieser Haftungsfragen ein Trend zur Bevorzugung nationaler, weniger risikobehafteter Patentsysteme entsteht.
Die FICPI glaubt, dass diese Ziele auf nationaler oder internationaler Ebene durch eine Begrenzung der Haftung des Patentanwalts auf ein vernünftig hohes Niveau erreicht werden kann, das dem Mandanten die erforderliche Sicherheit bietet und für den Patentanwalt tragbar ist und durch eine Versicherung abgedeckt werden kann.
Die FICPI beschließt daher Folgendes: