Resolution des Exekutivkomitees
London, Vereinigtes Königreich, 2 bis 4 Oktober 2023

„Standardformate für Design-/Geschmacksmusteranmeldungen“

FICPI, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf der Sitzung des Exekutivkomitees vom 2. bis 4. Oktober 2023 in London, Vereinigtes Königreich, folgende Resolution verabschiedet:

IN ANERKENNUNG DESSEN, dass sich Jurisdiktionen und Ämter für geistiges Eigentum weltweit darum bemühen, einheitliche Ansätze für die Einreichung von Design-/ Geschmacksmusteranmeldungen zu schaffen, und dass diese Diskussionen in verschiedenen Foren stattfinden;

FERNER IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass in den meisten Jurisdiktionen die Möglichkeit besteht, Design/Geschmacksmusteranmeldungen elektronisch einzureichen;

FESTSTELLEND, dass die überwiegende Mehrheit der Ämter für geistiges Eigentum, die eine elektronische Einreichung zulassen, Rastergrafikformate (z. B. JPEG, GIF, TIFF, PNG, BMP) als Darstellungen des Geschmacksmusters mit unterschiedlichen Anforderungen an Dateigröße und Auflösung verlangen;

FERNER FESTSTELLEND, dass nur sehr wenige Ämter für geistiges Eigentum Dateiformate wie Vektorgrafikformate (z. B. einige PDF-, SVG-Formate), dreidimensionale Darstellungen (z. B. OBJ-, STL-, X3D-, DWG-Formate) oder Videoformate (z. B. SWF-, MPEG-, WMV-Formate) akzeptieren;

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Tatsache, dass Rastergrafikformate bei der Darstellung eines Geschmacksmusters Einschränkungen unterliegen, insbesondere wenn eine Größenänderung oder Detailansichten erforderlich sind, sei es zum Zeitpunkt der Anmeldung oder in späteren Prüfungsverfahren;

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Verwendung von Vektorgrafikformaten

  • eine stufenlose und verlustfreie Skalierbarkeit von Geschmacksmusterdarstellungen ermöglicht,
  • den Speicherplatzbedarf im Vergleich zu Rastergrafikformaten reduziert,
  • die Möglichkeit eines automatisierten digitalen Bildvergleichs eröffnet;

FERNER IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Verwendung dreidimensionaler Darstellungen und/oder Videos

  • den Anmeldern geeignete Möglichkeiten bieten wird, dreidimensionale Geschmacksmuster zu schützen, ohne dass unvollständige zweidimensionale Darstellungen erforderlich sind,
  • den Anmeldern geeignete Möglichkeiten bieten wird, neue Arten von Geschmacksmustern zu schützen;

FORDERT die Ämter für geistiges Eigentum

  • auf, die Verwendung mindestens eines Standardvektorgrafikformats (z. B. SVG, CAD, AI) als Dateiformat für Geschmacksmuster zuzulassen und 
  • darauf hinzuarbeiten, die Verwendung von dreidimensionalen Standardformaten und Standard-Videoformaten in Design/Geschmacksmusteranmeldungen zuzulassen 

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