Resolution des Exekutivkomitees
London, Vereinigtes Königreich, 2 bis 4 Oktober 2023

„Arbeit der Regierungskonferenz (IGC) für geistiges Eigentum und genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore“

FICPI, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf der Sitzung des Exekutivkomitees vom 2. bis 4. Oktober 2023 in London, Vereinigtes Königreich, folgende Resolution verabschiedet:

FICPI verfolgt die Arbeit der IGC seit 2001. 2004 verabschiedeten wir die beigefügte Resolution (EXCO/IT04/RES/001), in der unsere Ansichten zu den damaligen Vorschlägen zum Ausdruck kommen.

Nach den intensiven Diskussionen auf der Sondersitzung der IGC vom 4. bis 8. September 2023, auf der wir vertreten waren, und im Vorfeld der Diplomatischen Konferenz bekräftigen wir unsere Unterstützung für den vorgeschlagenen Vertrag.

Insbesondere möchten wir die folgenden zentralen Forderungen aus unserer vorherigen Entschließung hervorheben: Die Bestimmungen zu genetischen Ressourcen sollten

  1. die Anforderungen für eine Erklärung der Quelle von genetischem Material, auf dem die Erfindung basiert, in einer Patentanmeldung klar und präzise definieren;
  2. vom Antragsteller verlangen, in einer solchen Erklärung nur die Quelle anzugeben, aus der der Erfinder das genetische Material tatsächlich erhalten hat;
  3. dem Antragsteller das Recht einräumen, etwaige Versäumnisse bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der Meldepflichten zu berichtigen, und regeln, dass die Folge einer endgültigen Nichterfüllung dieser Pflichten nicht die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit des Patents ist, sofern keine betrügerische Absicht vorliegt.

Als Verfeinerung unserer bisherigen Position zur Rückwirkung von Bestimmungen stimmen wir der vorgeschlagenen Bestimmung in Artikel 5 zu, dass die Vertragsparteien „die Verpflichtungen aus diesem Instrument nicht in Bezug auf Patentanmeldungen auferlegen, die vor der Ratifizierung oder dem Beitritt dieser Vertragspartei zu diesem Instrument eingereicht wurden, vorbehaltlich der nationalen Gesetze, die vor einer solchen Ratifizierung oder einem solchen Beitritt bestanden haben.“

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