Resolution des Exekutivkomitees
Goa, Indien, 15. bis 20. März 2024

„Standardanforderungen und Bearbeitung von Volltext-Patentanmeldungen“

FICPI, die Internationale Föderation von Patentanwälten, die die freiberuflich tätige Patentanwaltschaft weltweit umfassend repräsentiert, hat auf der Sitzung des Exekutivkomitees in Goa, Indien, vom 15. bis 20. März 2024, folgende Resolution verabschiedet:

ANERKENNEND, dass sich Gerichtsbarkeiten und Ämter für geistiges Eigentum weltweit darum bemühen, einheitliche Ansätze für die Anforderungen und die Bearbeitung von Volltext-Patentanmeldungen zu schaffen, und dass diese Diskussionen in verschiedenen Foren stattfinden;

WEITER ANERKENNEND, dass die WIPO Volltext, auch als "docx" oder "XML" bezeichnet, 
-Patentanmeldungen akzeptiert und Anmelder dazu ermutigt, Volltext-Patentanmeldungen bei einem Anmeldeamt zu verwenden, wenn diese verfügbar sind;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass Anmelder Bedenken hinsichtlich der Integrität der Anmeldung bei Volltext-Patentanmeldungen haben;

WEITER UNTER HINWEIS DARAUF, dass nationale Ämter für geistiges Eigentum, die bereits Volltext-Patentanmeldungen akzeptieren, eine Vielzahl von Systemen und Regeln für deren Verwendung eingeführt haben;

IN ANERKENNUNG DESSEN, dass Ämter für geistiges Eigentum verschiedene Gründe für die Forderung nach einer Volltextanmeldung angegeben haben, darunter eine verbesserte Effizienz und eine verbesserte Anmeldequalität;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass Anmelder und ihre Vertreter Bedenken geäußert haben, dass die Konvertierungsschritte der Ämter für geistiges Eigentum bei der Bearbeitung von Volltextanmeldungen zu einem Verlust der Integrität des Anmeldeinhalts führen könnten;

WEITER IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Verantwortung für das Auffinden und Beheben von Fehlern, die von Ämtern für geistiges Eigentum generiert wurden, häufig beim Anmelder oder seinem Vertreter liegt, bevor das Patent erteilt wird, was eine unangemessene Belastung für den Anmelder darstellt.

FORDERT die Ämter für geistiges Eigentum AUF

  1. ein Volltext-Einreichungssystem zu entwickeln, bei dem Konvertierungen zwischen Dateiformaten minimiert oder eliminiert werden, um das Auftreten von Fehlern zu reduzieren, und die Einreichung eines Sicherungsdokuments zu ermöglichen;  
  2. in gutem Glauben vom Anmelder/Inhaber beantragte Korrekturen von durch das Amt für geistiges Eigentum generierten Fehlern in Volltextanmeldungen zuzulassen; 
  3. die Anforderungen für die Volltextanmeldung zwischen den Ämtern zu besprechen und die Nutzer in diese Gespräche einzubeziehen, um eine Harmonisierung der Anmeldeanforderungen zu erreichen.

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